Die Realgemeinde Laubach ist eine Rechtsgemeinschaft, die ihren Waldbesitz verwaltet. Sie entstand im 19 Jahrhundert nach der Ablösung der Berechtigungen im herrschaftlichen und gemeinen Wald. Der Waldbesitz wurde den damals 24 „Reihehausgrundstücken“ als gemeinschaftliches Eigentum zugeteilt. Diese 24 „Gerechtsame“ gehören zumeist auch heute noch den Nachkommen der damaligen Reihehausbesitzer. In einigen Fällen sind die Anteile auf andere Grundstücke umgeschrieben worden. Jedoch ist eine Gerechtsame immer mit einem Hausgrundstück in der Gemarkung Laubach verbunden. Die Realgemeinde Laubach ist vergleichsweise klein. Dies liegt vor allem daran, dass die Laubacher damals nicht die geforderte Ablösung leisten konnten, die das Adelsgeschlecht derer von Buttlar für den Wald gefordert hatte. Deshalb wurden große Teile des Waldes in der Gemarkung Laubach Staats- und nicht Genossenschaftswald. Nach dem 2. Weltkrieg stellte die Realgemeinde außerdem Bauland zur Verfügung, sodass 1960 nur noch 3 ha übrig waren. Durch Grundstückstausche mit dem Staatsforst, vor allem aber durch Zukauf landwirtschaftlicher Flächen wurde anschließend die Gesamtfläche auf über 8 ha aufgestockt (Stand 2015).
Die Realgemeindemitglieder sehen ihre Aufgabe weniger im Eigennutz. Vielmehr werden die Schwerpunkte im Interesse der Allgemeinheit und zum Nutzen späterer Generationen gesetzt. Freiflächen, für die es nach dem Rückgang der Landwirtschaft vor Ort keinen Verwendungszweck mehr gibt, werden erworben und standortgerecht aufgeforstet. Die Realgemeinde hat sich außerdem der Pflege und Unterhaltung des „Jungfernsteins“ angenommen. Dieser Sandstein – Findling im Grundbachtal ist nach der Heimatforschung ein alter kirchlich/ klösterlicher Grenzbannstein, dessen Benennung sich auf die Unberührtheit der Jungfrau Maria bezieht.
Seit dem Jahr 1999 führt die Realgemeinde jeweils die Aktion „Konfirmandenbäume“ durch, bei der gemeinsam mit den Jugendlichen in der Feldmark je ein Baum gepflanzt wird. Von 2012-2018 hat die Realgemeinde außerdem die Organisation des traditionellen Osterfeuers übernommen.
1. Vorsitzende(r)
2. Vorsitzende(r)
Kassierer(in)
Schriftführer(in)
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